Uneingeschränkte Mobilität für alle Fahrgäste unserer Mariazellerbahn ist uns ein wichtiges Anliegen. Um jedem Fahrgast das bestmögliche Bahnerlebnis zu bieten, arbeiten wir laufend daran, unsere Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Denn eine Mobilitätseinschränkung, sei es ein Rollstuhl, ein Kinderwagen, eine Gehhilfe, ein Gipsbein, ein schweres Gepäckstück oder aber auch Ski, soll das Erlebnis Bahnfahrt keinesfalls schmälern. Wir haben für euch die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Barrierefreiheit“ in Bezug auf unsere Mariazellerbahn gesammelt.
Wann ist ein Bahnhof barrierefrei?
Ein Bahnhof beziehungsweise eine Haltestelle gilt dann als barrierefrei, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Der Einstieg vom Bahnsteig in den Zug muss ohne Stufe möglich sein. Das heißt, der Bahnsteig muss entsprechend erhöht sein. Darüber hinaus muss es möglich sein, über einen geneigten Aufgang oder eine Rampe zum Bahnsteig zu gelangen. Der Bahnhof beziehungsweise die Haltestelle muss außerdem über ein Wegeleitsystem sowie eine entsprechende Beleuchtung verfügen. Um all diese Anforderungen erfüllen zu können, muss ein Bahnsteig eine Breite von etwa fünf Metern haben. Da etliche Bahnhöfe und Haltestellen mehr als hundert Jahre alt sind, bedürfen Umbauprojekte einem entsprechenden Planungsaufwand.
Entlang der Mariazellerbahn gibt es auch Bahnhöfe beziehungsweise Haltestellen, die nur bedingt barrierefrei sind. Dort sind alle Anforderungen, bis auf den stufenlosen Einstieg, erfüllt. Der Einstieg in den Zug mit einem Rollstuhl ist aber auch dort mithilfe unserer Zugbegleiter*innen problemlos möglich.

Welche Bahnhöfe und Haltestellen entlang der Mariaziellerbahn sind barrierefrei?
Absolut barrierefrei sind der Alpenbahnhof St. Pölten, Ober-Grafendorf, Klangen, Rabenstein an der Pielach, Kirchberg an der Pielach, Schwarzenbach an der Pielach, Laubenbachmühle und Wienerbruck-Josefsberg. Bedingt barrierefrei (Einstieg mit Rollstuhl nur mit fremder Hilfe) sind St. Pölten Hauptbahnhof und Erlaufklause. In Hofstetten-Grünau ist ein Bahnübergang vor dem Bahnhof mit einem Sicherheitstaster für blinde Menschen ausgestattet. Per Knopfdruck kann abgefragt werden, ob sich ein Zug nähert – der entsprechende Hinweis wird über einen Warnton ausgespielt.

Wann werden die restlichen Bahnhöfe und Haltestellen barrierefrei?
Die Niederösterreich Bahnen arbeiten laufend daran, weitere Bahnhöfe und Haltestelle barrierefrei zu gestalten. Da solche Umbaumaßnahmen sehr viel Zeit und Planungsleistung in Anspruch nehmen, wird nach einem Stufenplan gearbeitet. Bahnhöfe und Haltestellen mit einem hohen Fahrgastaufkommen werden zuerst barrierefrei gestaltet. Der Fokus liegt im ersten Schritt daher auf der Talstrecke der Mariazellerbahn im Bereich St. Pölten Hbf bis Laubenbachmühle sowie dem Bahnhof Mariazell.
Welche Züge der Mariazellerbahn sind barrierefrei, welche nicht?
Die Flotte der Himmelstreppe besteht aus barrierefreien Niederflurfahrzeugen, die mit 1,3 Meter breiten Einstiegstüren und mobilen Rampen ausgestattet sind. Nahe dem barrierefreien WC gibt es im Einstiegsbereich auch eigene Rollstuhlplätze. Die Panoramawagen sind nicht rollstuhltauglich, werden allerdings immer in Kombination mit der Himmelstreppe geführt. Haltestellen werden über das moderne Fahrgastinformationssystem visuell und akustisch angekündigt.
Der Erlebniszug „Ötscherbär“ sowie der Nostalgie-Dampfzug sind aufgrund ihres hohen Alters nicht rollstuhlgerecht und verfügen auch nicht über ein Fahrgastinformationssystem.

Ich habe eine Mobilitätseinschränkung und möchte mit der Mariazellerbahn fahren – wie gehe ich vor?
Das Wichtigste: Wir helfen natürlich immer gerne 🙂 Wir bitten euch nur, uns eure Fahrt mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt bekannt zu geben, damit unsere Mitarbeiter*innen alles Notwendige organisieren können. Hierfür erreicht ihr unsere Kolleg*innen im Infocenter unter der Nummer: +43 2742 360 990-1000
Gibt es für Menschen mit Einschränkungen auch Vergünstigungen?
Inhaberinnen und Inhaber eines österreichischen Behindertenpasses (mind. 70 % Behinderung) sowie eines Schwerkriegsbeschädigtenausweises (mind. 70 % Behinderung) können eine ermäßigte Karte in Anspruch nehmen. Blinde Menschen, Rollstuhlfahrer*innen, Schwerkriegsbeschädigte oder Personen, die in ihrem Österreichischen Behindertenpass den Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ eingetragen haben, dürfen eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund unentgeltlich mitführen. Auch bei Österreichcard Spezial-Besitzer*innen kommt diese Regelung zur Anwendung, sofern die/der Reisende einen Behindertenausweis mit dem Vermerk „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ vorweisen kann.
Wir wünschen euch eine gute Fahrt!
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